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   VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680   

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https://dejure.org/2011,60535
VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680 (https://dejure.org/2011,60535)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.10.2011 - Au 4 K 11.680 (https://dejure.org/2011,60535)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - Au 4 K 11.680 (https://dejure.org/2011,60535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung für Terrassenüberdachung an Wochenendhütte im ...;Abgrenzung Außenbereich - im Zusammenhang bebauter Ortsteil;Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft;Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständliche bauliche Anlage ordnete sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VGH Bayern, 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303
    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Der Beklagte ist dabei angesichts der Vielzahl baurechtswidriger Zustände allerdings grundsätzlich gar nicht verpflichtet, in allen Fällen gleichzeitig Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu ergreifen (BayVGH vom 21.1.2003, Az. 14 ZB 02.1303, juris-Rdnr. 3).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Der Gleichheitssatz verbietet danach, wesentlich Gleiches ungleich, nicht dagegen dass wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich behandelt wird (BVerfG vom 23.10.1951, Az. 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14, juris-Rdnr. 139).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Dem Beklagten kann insoweit nicht entgegengehalten werden, dass er den Ablauf des sog. "...-Moratoriums" und die Fertigstellung der Bundesautobahn A..., deren Planfeststellung erst mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 (Az. 4 B 81/01) rechtskräftig wurde und deren Verkehrsfreigabe im September 2009 erfolgte, abgewartet hat.
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 9 ZB 05.365

    Werbeanlage; Beseitigungsanordnung; Verkehrsgefährdung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Auch das schlichte Unterlassen eines Tätigwerdens der Behörde kann den Erlass einer Beseitigungsanordnung nicht hindern (BayVGH vom 18.7.2008, Az. 9 ZB 05.365, juris-Rdnr. 10; Simon/Busse, a.a.O., Rdnr. 226 zu Art. 76).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Der Tatbestand der Zersiedelung ist nur dann nicht erfüllt, wenn sich die Streubebauung im Außenbereich als herkömmliche Siedlungsform darstellt (BVerwG vom 8.11.1999, Az. 4 B 85.99).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständliche bauliche Anlage ordnete sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680
    Die hier - unabhängig von der Frage der Genehmigung - tatsächlich bestehende regellos verstreute, aufgelockerte und nicht im Zusammenhang bestehende Bebauung steht einer Verwirklichung des planerischen Zieles im Flächennutzungsplan nicht ernsthaft entgegen (vgl. BVerwG vom 15.3.1967, Az. IV C 205.65, BVerwGE 26, 287, juris-Rdnr. 19).
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